Wertsachen versichern – aber korrekt!

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Die Hausratversicherung gehört zu den weit verbreiteten Policen, sie deckt Schäden an Hab und Gut bei Feuer, Diebstahl oder Wasser. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Versicherung für Wertsachen wie Schmuckstücke, Bargeld oder Edelmetalle? Hier besteht oftmals Unklarheit, da die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Deckungen vorsehen.

Im Grundsatz ist es einfach: Der gesamte Hausrat sowie die Wertsachen werden geschätzt und zum Neuwert versichert. Doch aufgepasst, im Schadenfall sehen die Versicherungsbedingungen für Wertsachen eine Leistungsbegrenzung vor, wenn diese nicht in einem eingemauerten Wandtresor oder einem Tresor mit einem Gewicht von mind. 100 kg aufbewahrt werden. Diese Limite
liegt je nach Gesellschaft bei Fr. 20000 bis Fr. 30000 pro Fall. Unter diese Begrenzung fallen auch teure Uhren, diese gelten in der Regel ab einem Kaufpreis von Fr. 5000 ebenfalls als Schmuckstücke. Für Geldwerte (Bargeld, Edelmetalle etc.) liegt die Entschädigungsgrenze normalerweise bei Fr. 5000 pro Fall. Wie lässt sich hier der gewünschte Versicherungsschutz erzielen?

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Wir haben es bereits erwähnt: Mit einem Tresor, welcher die oben
erwähnten Mindestvoraussetzungen erfüllt, kann die summenmässige Begrenzung für Schmuckstücke aufgehoben werden. In diesem Fall ist nur noch entscheidend, dass der Neuwert der Wertsachen korrekt in die Versicherungssumme miteinberechnet wird. Nicht gelöst ist hingegen das Problem mit den Geldwerten. Hier müsste die Grunddeckung von Fr. 5000 bei Bedarf gegen eine Zuschlagsprämie individuell angehoben werden. 

Eine Aufbewahrung im Schliessfach bei der Bank löst das Problem leider nicht, denn die Bank haftet für den Inhalt der Schliessfächer nur bei grober Fahrlässigkeit. Für den Inhalt des Faches ist der Mieter in der Regel selbst verantwortlich. Wir empfehlen daher, diese Werte ebenfalls innerhalb der Hausratversicherung einzuschliessen.

Schmuckstücke, Uhren und Bilder können auch mit einer expliziten Wertsachen-Police gegen alle Risiken versichert werden. Grundlage dafür ist ein einzureichender Beleg (Schätzung/Quittung), mit welchem die Stücke einzeln aufgenommen und inventarisiert werden. Diese Versicherung beschränkt sich nicht auf Schäden durch Feuer, Diebstahl und Wasser, sondern umfasst plötzliche Beschädigungen aller Art. Auf Wunsch können sogar Schäden durch Verlieren oder Verlegen mitversichert werden. Diese Option bietet grösstmöglichen Schutz, die Prämien sind dafür aber auch entsprechend hoch (ca. 1,2% der Versicherungssumme). Wir empfehlen, diese Lösung vor allem für teurere Schmuckstücke ab Fr. 2000 ins Auge zu fassen. 

 
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Besonderheit Kunstsammlungen

Während Schmuckstücke mittels Kaufbeleg oder Juwelierschätzung unkompliziert versichert werden können, stellt die korrekte Versicherung von Kunstsammlungen eine grössere Herausforderung dar. Der Kunstmarkt ist vielfältig und die Werte unterliegen teilweise enormen Schwankungen. Für die korrekte Versicherung von Kunstsammlungen empfehlen wir daher, einen spezialisierten Versicherer zuzuziehen, welcher über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Sammlungen werden von Kunstsachverständigen vor Ort begutachtet, eingeschätzt und inventarisiert. Somit besteht im Schadenfall Klarheit über die Entschädigung und es entstehen keine unangenehmen Diskussionen über die Höhe der Werte.

Fazit

Wer über Wertsachen im Wert von mehr als Fr. 30 000 verfügt, sollte die Versicherungssituation überprüfen und nötigenfalls anpassen. Wer eine Kunstsammlung besitzt, nimmt am besten mit einem spezialisierten Versicherer Kontakt auf. Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne weiter. | #106

 
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