Sechs Tipps, die Ihnen Geld und Ärger sparen

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Es hilft nicht, die Bürokratie zu negieren. Wer sich informiert und seine Administration im Griff hat, kann sich entspannt seinen Patienten zuwenden.

Zinssätze direkte Bundessteuer ab 1.1.2017

Bei der direkten Bundessteuer wurde per 1.1.2017 bei der Verzinsung der Vergütungszins von Vorauszahlungen um 0,25% gesenkt. Dieser beträgt somit neu 0%. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt unverändert bei 3%. Gleichzeitig wurde bei der AHV die Verzinsung des Eigenkapitals gesenkt und beträgt neu auch 0%.

FABI-Vorlage für Geschäftswagen

Ab dem Steuerjahr 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer nur noch einen Berufskostenabzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort von Fr. 3000.00 machen. Arbeitnehmer, welche ein Geschäftsauto besitzen, müssen ab dem 1.1.2016 nebst dem Privatanteil auch die zusätzlichen Fahrkosten über Fr. 3000.00 als Einkommen deklarieren.

Automatischer Informationsaustausch

Durch den neuen automatischen Informationsaustausch soll die Steuerhinterziehung aus dem Ausland verhindert werden. Die Staaten, die den Ausgleich untereinander vereinbart haben, können somit Informationen über Finanzkonten austauschen. Die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch in der Schweiz sind seit dem 1. Januar 2017 aktiv. Das heisst, es müssen ab sofort Daten gesammelt werden und ab 2018 erfolgt dann auch der Austausch.

Mutterschaftsentschädigung

Wer hat Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung? Arbeitnehmerinnen, Selbstständigerwerbende und Frauen, welche im Betrieb des Ehemannes oder des Partners mitarbeiten und einen Barlohn dafür erhalten. 
Ebenso arbeitslose Frauen, welche bis zur Geburt des Kindes ein Taggeld von der Arbeitslosenversicherung beziehen, sowie Frauen, welche wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind. 
Die Mutterschaftsentschädigung wird ausgerichtet, wenn mindestens 3 Voraussetzungen erfüllt sind:

  • in den neun Monaten vor der Niederkunft bei der AHV versichert

  • während der Schwangerschaft mindestens 5 Monate erwerbstätig

  • bei der Niederkunft besteht ein gültiges Arbeitsverhältnis

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des vor der Niederkunft durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommens. Der maximale versicherte Lohn pro Jahr beträgt Fr. 88200.00, was einen Tagessatz von max. Fr. 196.00 während 98 Tagen bedeutet. 
Die Mutter darf die Arbeit in den ersten 8 Wochen nach der Niederkunft nicht wiederaufnehmen. Wird zwischen der 9. und der 14. Woche die Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen, endet der Anspruch vorzeitig. 

Lohnzahlung bei nichtiger Kündigung

Ist ein Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit krank, fällt er unter Kündigungsschutz. Dies sind im ersten Dienstjahr 30 Krankheitstage, im zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Kündigt der Arbeitgeber während dieser Zeit dem Mitarbeiter, ist die Kündigung nichtig und muss nach der Krankheit oder nach Ablauf des Kündigungsschutzes wiederholt werden. Es wird dem Arbeitnehmer empfohlen, den Arbeitgeber auf die nichtige Kündigung hinzuweisen und seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber wieder anzubieten. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen und den Angestellten freistellen, verpflichtet sich aber somit, den Lohn bis zur Vertragsauflösung weiter zu bezahlen.

Gültige Mietkündigung bei Abholeinladung im Briefkasten

Wird ein Mietverhältnis per Einschreiben gekündigt, gilt dies einen Tag nachdem der Briefträger die Abholeinladung in den Briefkasten gelegt hat als gültig. Dies auch dann, wenn der eingeschriebene Brief nicht abgeholt und retourniert wird. | #103

 
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Wertsachen versichern – aber korrekt!

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Management-Instrument «Benchmarks»:Verstecktes Potenzial identifizieren