Feuer- und Wasserschäden:Welchen Versicherungsschutz benötigenLiegenschaftsbesitzer?

Foto: shutterstock.com/JennMiranda
 

Hauseigentümer müssen je nach Art und Lage ihrer Liegenschaft mit unterschiedlichen Risiken rechnen. Nebst Feuer- und Elementarschäden verdienen insbesondere Wasserschäden und ihre Folgen die nötige Aufmerksamkeit. Ein adäquater Versicherungsschutz ist hier besonders wichtig, denn nicht alle Kosten sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt.

Allgegenwärtiges Risiko Feuerschaden

Mögliche Feuerschäden stehen für Hauseigentümer in der Regel das ganze Jahr über weit oben auf der Risiko-Rangliste. Dieser Wahrnehmung entspricht die Statistik der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen: In den letzten zwanzig Jahren verursachten Feuer schweizweit jährlich Gebäudeschäden von etwas mehr als Fr. 200 Mio. Ereignen sich Feuerschäden häufig unabhängig von der Saison, sind Elementarschäden – d. h. Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Stürme – vor allem in den Sommermonaten ein Thema. Die entsprechenden Schadenssummen schlagen zudem vor allem in Jahren mit aussergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Orkanen) massiv zu Buche. So beliefen sich die Elementarschäden an Gebäuden im Jahr 2005 auf rund Fr. 540 Mio. und 1999 gar auf rund Fr. 715 Mio.

Wasser: Vorsicht, Folgeschäden!

In die Kategorie der Elementarschäden fallen teilweise auch Wasserschäden, wobei diese häufig auch durch (bau-)technische Mängel, wie z. B. defekte Leitungen, verursacht werden. Ein Problem, das oft unterschätzt wird, sind hier Folgeschäden, die nicht immer von den obligatorischen Gebäudeversicherungen gedeckt sind. Dazu folgendes Beispiel: In einer Zahnarztpraxis verursachte die defekte Druckleitung eines Steri-Geräts einen Wasserschaden. Um die defekte Leitung zu finden und freizulegen, musste zunächst der Praxisboden aufgespitzt werden, wodurch für die gesamte Schadenbehebung Kosten von mehr als Fr. 20’000 inkl. Ertragsausfall anfielen.

In solchen Fällen garantieren nur eine zusätzliche Wasserversicherung (Praxiseigentümer) sowie eine Gebäude-Wasserversicherung (Hauseigentümer) adäquaten Versicherungsschutz. Denn die beschriebenen Freilegungskosten sind dadurch mitversichert, dies nicht zuletzt auch ausserhalb des Gebäudes. 

Oft unterschätzt: Unterhalt von Abwasserleitungen

Ein weiteres Thema, das Liegenschaftsbesitzer auf dem Radar haben müssen, ist der Unterhalt von Abwasserleitungen, einschliesslich allfälliger behördlich angeordneter Unterhaltsmassnahmen. Im Bereich einer Liegenschaft bestehen diverse Abwasserleitungen, die in der öffentlichen Kanalisation enden. Ihr Verlauf ist oft undeutlich, da Pläne fehlen − und einmal in Betrieb genommen, ist die Hausentwässerung meist nur dann ein Thema, wenn Rückstaus oder üble Gerüche auftreten. Die Kosten von Sanierungsarbeiten sind zwar grundsätzlich nicht versichert, je nach Versicherer werden sie jedoch unterschiedlich behandelt. 

Liegenschaften sind überdies mit einer privaten Grundstücksanschlussleitung an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben (z. B. Strassenbau) kann es sein, dass diese Anschlüsse auf ihren Zustand untersucht werden. Dies schafft die Möglichkeit, allenfalls notwendige Reparaturen koordiniert mit öffentlichen Bauvorhaben durchzuführen, da das Gewässerschutzgesetz dichte Entwässerungsleitungen vorschreibt. Für solche Kosten muss allerdings der Eigentümer der Liegenschaft aufkommen, da eine Deckung behördlich angeordneter Unterhaltsmassnahmen in den Versicherungsbedingungen in der Regel ausgeschlossen wird. 

Angesichts der Komplexität des Themas empfehlen wir Liegenschafts- und Praxiseigentümern, ihre individuelle Versicherungsdeckung einmal gemeinsam mit dem Versicherungsberater unter die Lupe zu nehmen, um unliebsame Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.

 
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