Datenschutz: Tipps zur Einführung in der Praxis

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Der Schutz der Patientendaten ist von grösster Bedeutung für Zahnarztpraxen. Die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet nicht nur die Vertraulichkeit der sensiblen Informationen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Patienten in ihre Zahnarztpraxis. In diesem Artikel weisen wir auf effektive Massnahmen hin, wie Zahnarztpraxen den Datenschutz am besten in ihrer Praxis einführen können.

Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden in der Zahnarztpraxis über die Bedeutung des Datenschutzes informiert sind. Schulungen und regelmässige Updates zu den Datenschutzbestimmungen sollten durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass das gesamte Team über die aktuellen Richtlinien und Verfahren informiert ist. Es ist Aufgabe des Praxisinhabers, der Praxisinhaberin die Prozesse im Betrieb zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen, um die Konformität mit dem Datenschutz sicherzustellen.

Erstellung eines Datenschutzkonzepts

Jede Praxis sollte ein Datenschutzkonzept bereitstellen, das die spezifischen Massnahmen zur Sicherung der Patientendaten festlegt. Dieses Konzept enthält z. B. Richtlinien zur Datenspeicherung, Datenübertragung und Datenvernichtung sowie Zugriffsbeschränkungen. Es ist wichtig, dass das Konzept regelmässig überprüft und aktualisiert wird, um sich ändernden Datenschutzanforderungen gerecht zu bleiben.

Sicherer Umgang mit Patientendaten

Die Zahnarztpraxis muss sicherstellen, dass alle Patientendaten sicher und vertraulich behandelt werden. Dazu gehört die Verwendung von sicheren Passwörtern, sowohl in ZaWin® wie auch im Betriebssystem, ebenso wie auch die regelmässige Aktualisierung von Betriebssystemen und Software. Die Verschlüsselung von sensiblen Daten und die Implementierung von Zugriffsbeschränkungen für Mitarbeiter ist zur Erhöhung und Gewährleistung eines guten Sicherheitsstandards dringend empfohlen.

Einwilligung der Patienten

Bevor sensible Informationen z. B. an einen Factoring-Dienstleister weitergegeben werden, muss die Zahnarztpraxis die ausdrückliche Einwilligung der Patienten einholen. Sie erfolgt in der Regel mittels einer entsprechenden Patientenerklärung im Rahmen der Anamnese vor Aufnahme einer Behandlung. Die Patienten sind jeweils über den Zweck der Datenweitergabe und dass ihre Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden zu informieren. Im Downloadbereich von ZaWin® stehen passende Standardformulare zur Verfügung.

Datensicherung und Notfallplanung

Die regelmässige Sicherung der Patientendaten ist von entscheidender Bedeutung, um den Verlust oder die Beschädigung von Daten zu vermeiden. Um auf Datenverluste oder Datenschutzverletzungen angemessen reagieren zu können, sollte auch ein entsprechender Notfallplan zur Verfügung stehen. Dieser Plan enthält klare Schritte zur Meldung von Vorfällen und zur Wiederherstellung von Daten.

Fazit

Martin Engineering AG setzt die Anforderungen des Datenschutzgesetzes um, die per 1. September 2023 in Kraft getreten sind. Für ZaWin®-Anwender stehen im ZaWin®-Handbuch entsprechende Wegleitungen zur Verfügung. Mit ZaWin® Host werden verschiedene Anforderungen des Datenschutzes abgedeckt, ohne dass diese noch speziell für die Praxis erstellt werden müssen. Das reicht vom Zugriff durch Unbefugte bis hin zum Notfall-Szenario – standardmässig und ohne spezielle Interaktion des Anwenders. 

 

Wir beraten Sie gerne.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Angefangen beim Einrichten der Passwortverwaltung in ZaWin® bis hin zum Ausbau der Datensicherung oder beim Erstellen eines Notfallplans stehen Ihnen unsere Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite.

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